ProdHaftG Produkthaftungsgesetz
ProdHaftG
Produkthaftungsgesetz
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Deliktsrecht
Produkt im Sinne dieses Gesetzes ist jede bewegliche Sache, auch wenn sie einen Teil einer anderen beweglichen Sache oder einer unbeweglichen Sache bildet, sowie Elektrizität.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Deliktsrecht
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zu § 2 ProdHaftG
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