PAO
Verweise
in § 119 PAO

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Patentanwaltsordnung

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Recht der juristischen Berufe

Die Hauptverhandlung kann gegen ein Mitglied der Patentanwaltskammer, das nicht erschienen ist, durchgeführt werden, wenn es ordnungsmäßig geladen und in der Ladung darauf hingewiesen wurde, dass in seiner Abwesenheit verhandelt werden kann. Eine öffentliche Ladung ist nicht zulässig.
Quelle: BMJ
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