OBG NRW Ordnungsbehördengesetz NRW
OBG NRW
Ordnungsbehördengesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes VerwaltungsrechtOrdnungsrecht
Polizei- & Ordnungsrecht
Durch dieses Gesetz werden die Grundrechte auf
körperliche Unversehrtheit
(Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
(Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes)
Freiheit der Person
(Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes)
(Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes)
und auf
Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel 13 des Grundgesetzes)
(Artikel 13 des Grundgesetzes)
eingeschränkt.
Quelle: Justizportal NRW
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Polizei- & Ordnungsrecht
Notizen
zu § 44 OBG NRW
Keine Notizen vorhanden.