NamÄndG Namensänderungsgesetz
NamÄndG
Namensänderungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Personenstandsrecht
Die §§ 1 bis 3, 5 und 9 finden auch auf die Änderung von Vornamen Anwendung.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Personenstandsrecht
Notizen
zu § 11 NamÄndG
Keine Notizen vorhanden.