NamÄndG Namensänderungsgesetz
NamÄndG
Namensänderungsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Personenstandsrecht
Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Personenstandsrecht
Notizen
zu § 10 NamÄndG
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