NamÄndG
Verweise
in § 10 NamÄndG
NamÄndG
Namensänderungsgesetz
Die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs bleiben unberührt.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Personenstandsrecht
Notizen
zu § 10 NamÄndG
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