MsbG Messstellenbetriebsgesetz
MsbG
Messstellenbetriebsgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Neue Messeinrichtungen für Gas im Sinne von § 20 sind bei registrierender Leistungsmessung spätestens ab dem 1. Juli 2028 an vorhandene Smart-Meter-Gateways anzubinden, im Übrigen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Anbindung technisch möglich ist und dem jeweiligen Anschlussnutzer durch die Anbindung keine Mehrkosten entstehen.
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Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 40 MsbG
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