MontanMitbestGErgG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 10o MontanMitbestGErgG

MontanMitbestGErgG  

Montan-Mitbestimmungsgesetz-Ergänzungsgesetz

(1) Verliert ein Aufsichtsratsmitglied, das nach § 6 Abs. 1 Arbeitnehmer eines Konzernunternehmens sein muß, die Wählbarkeit, so erlischt sein Amt.
(2) (weggefallen)
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 10o MontanMitbestGErgG
Keine Notizen vorhanden.