MontanMitbestGErgG Montan-Mitbestimmungsgesetz-Ergänzungsgesetz
MontanMitbestGErgG
Montan-Mitbestimmungsgesetz-Ergänzungsgesetz
ZivilrechtBürgerliches RechtSchuldrechtSchuldrecht BTVertragliche Schuldverhältnisse
Arbeits- & Dienstvertragsrecht
(1) Verliert ein Aufsichtsratsmitglied, das nach § 6 Abs. 1 Arbeitnehmer eines Konzernunternehmens sein muß, die Wählbarkeit, so erlischt sein Amt.
(2) (weggefallen)
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Arbeits- & Dienstvertragsrecht
Notizen
zu § 10o MontanMitbestGErgG
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