MarkenV
Verweise
in § 42b MarkenV
MarkenV
Markenverordnung
Der Antrag auf Änderung oder Löschung einer nach § 30 Absatz 6 des Markengesetzes eingetragenen Lizenz muss die Registernummer der Marke und die Bezeichnung der Lizenz, die geändert oder gelöscht werden soll, enthalten.
Quelle: BMJ
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