LWG NRW
Verweise
in § 104 LWG NRW
LWG NRW
Landeswassergesetz NRW
Soweit das Wasserhaushaltsgesetz auf Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes verweist, finden die entsprechenden Regelungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen Anwendung.
Quelle: Justizportal NRW
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