LVOPol NRW
Verweise
in § 12 LVOPol NRW
LVOPol NRW
Laufbahnverordnung der Polizei NRW
Bewerberinnen und Bewerbern kann ein Praktikumsplatz bei der Polizei Nordrhein-Westfalen zugewiesen werden, wenn sie:
1. die Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 erfüllen und
2. an einem Auswahlverfahren gemäß § 13 erfolgreich teilgenommen haben.
Quelle: Justizportal NRW
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