LPrG NRW Landespressegesetz NRW
LPrG NRW
Landespressegesetz NRW
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Die Presse erfüllt eine öffentliche Aufgabe insbesondere dadurch,daßsie Nachrichten beschafft und verbreitet, Stellung nimmt, Kritik übt oder auf andere Weise an der Meinungsbildung mitwirkt.
Quelle: Justizportal NRW
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 3 LPrG NRW
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