LNatSchG NRW Landesnaturschutzgesetz NRW
LNatSchG NRW
Landesnaturschutzgesetz NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Das für den Naturschutz zuständige Ministerium fördert den Naturschutz und die Landschaftspflege auf der Grundlage der Biodiversitätsstrategie Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe des Haushalts. Die Förderung ist erforderlich zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Justizportal NRW
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