LNatSchG NRW
Verweise
in § 6 LNatSchG NRW
LNatSchG NRW
Landesnaturschutzgesetz NRW
Die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Förderung der Biodiversität werden nach Abstimmung und Abwägung mit anderen Belangen zusammen im Regionalplan dargestellt. Die Regionalpläne erfüllen die Funktionen von Landschaftsrahmenplänen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Quelle: Justizportal NRW
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