LNatSchG NRW
Verweise
in § 44 LNatSchG NRW

LNatSchG NRW  
Landesnaturschutzgesetz NRW

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Bei landesweit naturschutzfachlich bedeutsamen zusammenhängenden Gebieten, die ganz oder teilweise von verschiedenen Landschaftsplänen erfasst werden, kann die oberste Naturschutzbehörde das gesamte Gebiet durch Rechtsverordnung als Naturschutzgebiet ausweisen.
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 44 LNatSchG NRW
Keine Notizen vorhanden.