LMinG NRW
Verweise
in § 35 LMinG NRW
LMinG NRW
Landesministergesetz NRW
Die §§ 31 bis 34 gelten für Richter des Landes entsprechend.
Quelle: Justizportal NRW
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Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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