KTFG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 6 KTFG

KTFG  

Klima- und Transformationsfondsgesetz

Alle Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens werden in einem jährlichen Wirtschaftsplan veranschlagt. Der Wirtschaftsplan ist in Einnahmen und Ausgaben auszugleichen und wird mit dem Haushaltsgesetz festgestellt.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 6 KTFG
Keine Notizen vorhanden.