KTFG
Verweise
in § 5 KTFG

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Klima- und Transformationsfondsgesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Energie- & Umweltrecht

Das Sondervermögen kann zur Erfüllung des gesetzlichen Zwecks Rücklagen bilden.
Quelle: BMJ
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