Verweise
in § 36 KSpTG
KSpTG
Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz
Für Forschungsspeicher und die Untersuchung des Untergrundes auf seine Eignung zur Errichtung von Forschungsspeichern gelten die Vorschriften der Kapitel 1, 3, 4 und 7 mit Ausnahme des § 43 entsprechend, soweit in den §§ 37 und 38 nichts anderes bestimmt ist.
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Dokumente
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