KrWaffUnbrUmgV Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung
KrWaffUnbrUmgV
Kriegswaffenunbrauchbarmachungs- und -umgangsverordnung
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Waffenrecht
Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Quelle: BMJ
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