KrWaffGenV
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 1a KrWaffGenV

KrWaffGenV  

Verordnung über Allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

Für die Beförderung von Kriegswaffen zum Zweck der Einfuhr in das Bundesgebiet wird eine Allgemeine Genehmigung erteilt, soweit die Kriegswaffen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union versandt werden und Empfänger der Kriegswaffen die Bundeswehr ist.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Waffenrecht
Notizen
zu § 1a KrWaffGenV
Keine Notizen vorhanden.