KrO NRW
Verweise
in § 18 KrO NRW
KrO NRW
Kreisordnung NRW
Die Änderung des Gebiets eines Kreises erfolgt durch Gesetz. In diesem sind die Bestimmungen über die Gebietsänderung zu bestätigen und der Tag der Rechtswirksamkeit der Gebietsänderung festzulegen.
Quelle: Justizportal NRW
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