KrO NRW Kreisordnung NRW
KrO NRW
Kreisordnung NRW
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Das Gebiet des Kreises besteht aus der Gesamtheit der nach geltendem Recht zum Kreis gehörenden Gemeinden.
Quelle: Justizportal NRW
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