KomAbwV NRW
Verweise
in § 3 KomAbwV NRW
KomAbwV NRW
Kommunalabwasserverordnung NRW
Einzugsgebiete der empfindlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie sind die Einzugsgebiete der oberirdischen Gewässer in Nordrhein-Westfalen.
Quelle: Justizportal NRW
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