KomAbwV NRW
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in § 3 KomAbwV NRW

KomAbwV NRW  

Kommunalabwasserverordnung NRW

Einzugsgebiete der empfindlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie sind die Einzugsgebiete der oberirdischen Gewässer in Nordrhein-Westfalen.
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