KiStG NRW
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 19 KiStG NRW

KiStG NRW  

Kirchensteuergesetz NRW

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1963 in Kraft (Fn9) . Mit dem gleichen Zeitpunkt treten alle Vorschriften des bisherigen Landesrechts über die Kirchensteuern außer Kraft.
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Notizen
zu § 19 KiStG NRW
Keine Notizen vorhanden.