KiStG NRW
Verweise
in § 19 KiStG NRW
KiStG NRW
Kirchensteuergesetz NRW
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1963 in Kraft (Fn9) . Mit dem gleichen Zeitpunkt treten alle Vorschriften des bisherigen Landesrechts über die Kirchensteuern außer Kraft.
Quelle: Justizportal NRW
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