KErzG
Verweise
in § 6 KErzG

KErzG  
Gesetz über die religiöse Kindererziehung

ZivilrechtBürgerliches Recht

Familienrecht

Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die Erziehung der Kinder in einer nicht bekenntnismäßigen Weltanschauung entsprechende Anwendung.
Quelle: BMJ
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