KapMuG (außer Kraft)
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Verweise
in § 7 KapMuG (außer Kraft)

KapMuG (außer Kraft)  

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (außer Kraft)

Mit Erlass des Vorlagebeschlusses ist die Einleitung eines weiteren Musterverfahrens für die gemäß § 8 Absatz 1 auszusetzenden Verfahren unzulässig. Ein gleichwohl ergangener Vorlagebeschluss ist nicht bindend.
Quelle: BMJ
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