JustG NRW
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Verweise
in § 18 JustG NRW

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Justizgesetz NRW

Die Finanzgerichte haben ihren Sitz
  1. 1.
    in Düsseldorf für den Regierungsbezirk Düsseldorf,
  2. 2.
    in Köln für den Regierungsbezirk Köln,
  3. 3.
    in Münster für die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster.
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