JustG NRW
Verweise
in § 17a JustG NRW
JustG NRW
Justizgesetz NRW
Klagen gegen Verwaltungsakte, mit denen eine vom Land Nordrhein-Westfalen beauftragte zentrale Behörde über die Vergabe eines Medizinstudienplatzes entschieden hat, werden ausschließlich dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zugewiesen. Dies gilt auch bei Verpflichtungsklagen.
Quelle: Justizportal NRW
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