JGG
Verweise
in § 81a JGG

JGG  
Jugendgerichtsgesetz

Strafrecht

Strafprozessrecht

Für das Verfahren und die Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung gelten § 275a der Strafprozessordnung und die §§ 74f und 120a des Gerichtsverfassungsgesetzes sinngemäß.
Quelle: BMJ
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