IVSG (außer Kraft)
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in § 8 IVSG (außer Kraft)

IVSG (außer Kraft)  

Intelligente Verkehrssysteme Gesetz (außer Kraft)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, unter Berücksichtigung des Artikels 10 der Richtlinie 2010/40/EU durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Anforderungen an Intelligente Verkehrssysteme in den Bereichen nach § 4 unter Berücksichtigung der Anforderungen nach Artikel 5 in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 2010/40/EU zu regeln.
Quelle: BMJ
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