IDNrG
Verweise
in § 15 IDNrG

IDNrG  
Identifikationsnummerngesetz

Öffentliches RechtVerwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht

Von den in diesem Gesetz oder auf Grundlage dieses Gesetzes getroffenen Regelungen kann durch Landesrecht nicht abgewichen werden.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Allgemeines Verwaltungsrecht
Notizen
zu § 15 IDNrG
Keine Notizen vorhanden.