HGB Handelsgesetzbuch
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Personengesellschaftsrecht
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.
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Schemata
zu Personengesellschaftsrecht
Notizen
zu § 164 HGB
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