HGB
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 164 HGB

HGB  

Handelsgesetzbuch

Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführungsbefugnis ausgeschlossen; § 116 Absatz 2 Satz 1 bleibt unberührt.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Personengesellschaftsrecht
Notizen
zu § 164 HGB
Keine Notizen vorhanden.