HeilprG
Verweise
in § 6 HeilprG

HeilprG  
Heilpraktikergesetz

Spezialisierungen

Medizinrecht

(1) Die Ausübung der Zahnheilkunde fällt nicht unter die Bestimmungen dieses Gesetzes.
(2) (gegenstandslos)
Quelle: BMJ
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