GO NRW Gemeindeordnung NRW
GO NRW
Gemeindeordnung NRW
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Kommunalrecht
Bis zum Erlass neuer Vorschriften sind die den Gemeinden zur Erfüllung nach Weisung übertragenen staatlichen Angelegenheiten (Auftragsangelegenheiten) nach den bisherigen Vorschriften durchzuführen.
Quelle: Justizportal NRW
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