GkG NRW Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
GkG NRW
Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Kommunalrecht
Zur Weiterentwicklung der kommunalen Gemeinschaftsarbeit kann das für Kommunales zuständige Ministerium im Einzelfall zeitlich begrenzte Ausnahmen von den Vorschriften dieses Gesetzes zulassen.
Quelle: Justizportal NRW
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