GIGV IOP-Governance-Verordnung
GIGV
IOP-Governance-Verordnung
Spezialisierungen
Medizinrecht
Zweck dieser Verordnung ist es, durch die Einrichtung eines Kompetenzzentrums die Voraussetzungen für die Förderung der Interoperabilität (IOP) informationstechnischer Systeme, für die verbindliche Umsetzung von Interoperabilitätsvorgaben und für die vernetzte Zusammenarbeit von Leistungserbringenden zu schaffen.
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Schemata
zu Medizinrecht
Notizen
zu § 1 GIGV
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