Verweise
in Art. 141 GG
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 7 Abs. 3 Satz 1 findet keine Anwendung in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand.
Quelle: BMJ
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Dokumente
zu Staatsrecht I: Staatsorganisationsrecht
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