Verweise
in § 5 GenG
GenG
Genossenschaftsgesetz
Die Satzung der Genossenschaft bedarf der Textform.
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Kapitalgesellschaftsrecht
Notizen
zu § 5 GenG
Keine Notizen vorhanden.