GebG NRW
Verweise
in § 31 GebG NRW
GebG NRW
Gebührengesetz NRW
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1972 in Kraft. Die §§ 1 bis 6 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft (Fn2).
Quelle: Justizportal NRW
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