FHGöD NRW (außer Kraft)
Verweise
in § 27b FHGöD NRW (außer Kraft)
FHGöD NRW (außer Kraft)
Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst NRW (außer Kraft)
An der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung gelten die §§ 99 bis 101 HG 2004 entsprechend.
Quelle: Justizportal NRW
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Bildungsrecht
Notizen
zu § 27b FHGöD NRW (außer Kraft)
Keine Notizen vorhanden.