FamGKG Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Die besonderen Vorschriften für die Dauerpflegschaft sind auf die Umgangspflegschaft nicht anzuwenden.
Quelle: BMJ
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