Verweise
in § 186 FamFG
FamFG
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Adoptionssachen sind Verfahren, die
- 1.
- die Annahme als Kind,
- 2.
- die Ersetzung der Einwilligung zur Annahme als Kind,
- 3.
- die Aufhebung des Annahmeverhältnisses oder
- 4.
- die Befreiung vom Eheverbot des § 1308 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Quelle: BMJ
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