Verweise
in § 26 EuPAG
EuPAG
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Im Anwendungsbereich dieses Gesetzes stehen die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleich.
Quelle: BMJ
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