EuPAG Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
EuPAG
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Recht der juristischen Berufe
Im Anwendungsbereich dieses Gesetzes stehen die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und die Schweiz den Mitgliedstaaten der Europäischen Union gleich.
Quelle: BMJ
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