EU-Kartellverfahrensverordnung
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Verweise
in Art. 37 EU-Kartellverfahrensverordnung

EU-Kartellverfahrensverordnung  

Verordnung (EG) Nr. 1/2003

Folgender Artikel 7a wird in die Verordnung (EWG) Nr. 2988/74 eingefügt:
„Artikel 7a
Ausnahme vom Anwendungsbereich
Die vorliegende Verordnung gilt nicht für Maßnahmen, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates vom 16. Dezember 2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags niedergelegten Wettbewerbsregeln getroffen werden.
Quelle: EURLEX
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