EGovG
Verweise
in § 16 EGovG

EGovG  
E-Government-Gesetz

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Die Behörden des Bundes gestalten die elektronische Kommunikation und die elektronischen Dokumente nutzerfreundlich und barrierefrei. Für die barrierefreie Gestaltung gilt die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung entsprechend.
Quelle: BMJ
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