EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EGHGB
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
§ 354a des Handelsgesetzbuchs ist in seiner seit dem 19. August 2008 geltenden Fassung nur auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach 18. August 2008 geschlossen werden.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Handelsrecht
Notizen
zu Art. 64 EGHGB
Keine Notizen vorhanden.