Verweise
in Art. 64 EGHGB
EGHGB
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
§ 354a des Handelsgesetzbuchs ist in seiner seit dem 19. August 2008 geltenden Fassung nur auf Vereinbarungen anzuwenden, die nach 18. August 2008 geschlossen werden.
Quelle: BMJ
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