EGHGB
Verweise
in Art. 29a EGHGB

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Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht

Handelsrecht

§ 90a Abs. 2 und 3 des Handelsgesetzbuches in der ab dem 1. Juli 1998 geltenden Fassung ist auch auf Ansprüche aus vor dem 1. Juli 1998 begründeten Handelsvertretervertragsverhältnissen anzuwenden, über die noch nicht rechtskräftig entschieden worden ist.
Quelle: BMJ
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