EEG
Verweise
in § 53c EEG

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Erneuerbare-Energien-Gesetz

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Energie- & Umweltrecht

Der anzulegende Wert verringert sich für Strom, der durch ein Netz durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.
Quelle: BMJ
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