EEG
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Verweise
in § 39a EEG

EEG  

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Biomasseanlagen bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 60 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.
Quelle: BMJ
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