Verweise
in § 39a EEG
EEG
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Die Höhe der Sicherheit nach § 31 für Biomasseanlagen bestimmt sich aus der Gebotsmenge multipliziert mit 60 Euro pro Kilowatt zu installierender Leistung.
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Dokumente
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
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